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'Verein Flora Nordostbayern'

Auszug aus der Satzung
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 8. Dezember 2007
Im folgenden Text gelten der Einfachheit halber für beide Geschlechter die verwendeten Formulierungen. 


Auszug (die komplette Satzung als pdf)
 
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Name des Vereins ist „Verein Flora Nordostbayern e.V.“, abgekürzt VFN.
Der Verein ist eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bayreuth.
Der Sitz des Vereins ist Bayreuth. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Ziele des Vereins
1) Ziele des Vereins sind:
• die Botanik, insbesondere in den Teilgebieten Geobotanik, Systematik und Taxonomie zu pflegen und zu fördern,
• die Pflanzenwelt: die Höheren Pflanzen, Farne, Moose, Flechten, Algen und Pilze und ihre Verbreitung in Nordostbayern zu erforschen,
• den Naturschutz, besonders den Artenschutz, den Schutz der Lebensgemeinschaften und Lebens¬räume zu unterstützen,
• die Wissensvermittlung der Botanik in allen Teilgebieten.

2) Zur Erreichung dieser Ziele dienen vor allem
• floristische Exkursionen und Kartierungen,
• die Erarbeitung und Herausgabe einer Flora von Nordostbayern,
• Erteilung von wissenschaftlichen Auskünften und Ratschlägen,
• Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Erstellung eines aktualisierten Internetauftrittes, 
• Zusammenarbeit mit anderen botanischen Vereinigungen, wie beispielsweise der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft oder des Vereins zur Erforschung der Flora des Regnitzgebietes, beispielsweise durch die Weitergabe von Kartierungsdaten, Anleitungen, Bestimmungshilfen etc.,
• die Förderung der botanischen Sammlungen von Nordbayern (Herbarium der Universität Bayreuth),
• wissenschaftlich-botanische Untersuchungen verschiedener Art.

3) Zur Erfüllung dieser Aufgaben können Arbeitsgruppen (Sektionen) gebildet werden.


§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und förderungswürdige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Für vom geschäftsführenden Vorstand beschlossene Sonderaufgaben, insbesondere für Tätigkeiten, die bei der Erstellung der 'Flora von Nordostbayern' notwendig werden, kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höhe der Vorstand jeweils bestimmt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4
Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die Interesse an der Arbeit des Vereins zeigen sowie die Ziele des Vereins durch Mitarbeit oder sonstige Förderung unterstützen.
Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen sind, üben ihre Mitgliedsrechte durch einen gesetzlichen Vertreter aus.
Die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder sind an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber eine Entscheidung trifft.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluß der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um den Verein oder dessen Ziele besonders verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft endet durch
1. Tod.
2. Austritt. Dieser muß schriftlich erklärt werden, und zwar unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
3. Ausschluß. Diesen kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Interessen und Ziele des Vereins handelt oder trotz mehrmaliger Mahnung seine Mitgliedsbeiträge über die Dauer von 2 Jahren nicht entrichtet.

§ 12
Auflösung des Vereins
 

 

Die Auflösung des Vereins kann nur durch 2/3-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Diese Absicht ist bei der Einladung allen Mitgliedern bekannt zu geben und geht aus der Tagesordnung ebenso hervor.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Anteilen an die beiden gemeinnützigen Körperschaften: Verein zur Erforschung der Flora des Regnitzgebietes e.V. und an die Regensburgische Botanische Gesellschaft e.V.


Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 15,-   Studenten & Arbeitslose: 5,-    Familien: 20,-

Vereinsanschrift: Verein Flora Nordostbayern, c/o Pedro Gerstberger, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Pflanzenökologie, Universitätsstr. 30, D-95440 Bayreuth

Schatzmeister: Peter Ille, Lilienthalstr. 43, 95444 Bayreuth
Kontoverbindung: 
 

KontoInhaber: Peter Ille, Verein Flora Nordostbayern
Kontonummer: 3470490
Bank: Sparda Bank Nürnberg
Bankleitzahl: 76090500
IBAN

DE72 7609 0500 0003 4704 90 



   

letzte Änderung: 10.01.2023
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